
Beneficium inventarii (lat.), die "Rechtswohlthat des Inventars", wodurch sich der Erbe gegen die Gefahr, einen verschuldeten Nachlaß anzutreten und dann mit seinem eignen Vermögen für die Erbschaftsschulden und -Lasten haften zu müssen, vollständig und namentlich besser als durch das Beneficium deliberandi (s. Bedenkzeit) sichern ka...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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